Behandlung

Eine Erstbehandlung dauert in der Regel eine Stunde. Weitere Behandlungen in der Regel zwischen 30 Minuten bis 1 Stunde. Je nach Beschwerden besteht eine Behandlung aus verschiedenen Therapiemodalitäten (Akupunktur, Schröpfen, Moxa, Gua Sha), welche nach dem vorgegebenen 5 Min Takt in Rechnung gestellt werden.

Je nach Beschwerden kann eine Besserung ab der ersten Behandlung eintreten (vor allem bei akuten Beschwerden). Manche Beschwerden benötigen jedoch drei bis fünf Behandlungen bevor man eine Besserung spürt (vor allem bei neurologischen und chronischen Erkrankungen). 

Behandlungsdauer

Dauer und Frequenz einer Behandlung mit Akupunktur variieren von Fall zu Fall. Generell gilt jedoch: Je chronischer und komplexer das Krankheitsbild, desto länger dauert die zu erwartende Behandlung. 

Die Behandlungsfrequenz bei Akupunktur richtet sich ebenfalls nach dem Krankheitsbild. Meist beginnt man mit zwei wöchentlichen Sitzungen. Bei manchen Krankheiten wie z.B. starken akuten Schmerzen nadelt man die ersten ein bis zwei Wochen drei Mal wöchtentlich, um die Schmerzen möglichst schnell in den Griff zu bekommen.

Bei Augenerkrankungen kann es je nach Progredienz der Erkrankung sein, dass man die ersten ein bis zwei Wochen drei bis fünf mal behandeln sollte. 

Tarif 590

Der Tarif 590 ist ein Tarifsystem für den Bereich der Erfahrungsmedizin. Entwickelt wurde der Tarif von der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin. Seit dem 1. Januar 2018 ist die Abrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 verbindlich. Er wurde auf Wunsch der Krankenkassen eingeführt. Ziel des Tarifs 590 ist es in der Komplementärmedizin, eine schweizweit einheitliche, transparente Abrechnungspraxis zu etablieren. Er beinhaltet über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen und ist in der ganzen Schweiz gültig.

Die Abrechnung meiner Behandlungen verläuft über die Ärztekasse, welche Rechnungen Tarif 590 konform stellt. 

Kosten

Die Akupunktur wird von Ihrer jeweiligen Krankenkasse übernommen ( VVG, Zusatzversicherung). Da die Krankenkasse betreffend Rückerstattungskosten nach unterschiedlichen Regelungen verfahren, empfehle ich Ihnen, sich vor einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse informieren zu lassen. 

Folgende Behandlungsmodalitäten können je nach Beschwerden und Bedarf zusätzlich zur Akupunktur angeboten werden: 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.